Ehrenamt

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JuLeiCa - JUGENDLEITERSCHULUNG

Die Juleica-Ausbildung ist die Basis für dein ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit. Hier lernst du, wie eine “Gruppe tickt”, welche Methoden und Spiele es gibt und wie man diese anleitet, welche rechtlichen Regelungen zu beachten sind und wie man Maßnahmen organisiert. Anschließend verfügst du über das nötige Know-How und kannst selber Angebote der Jugendarbeit betreuen. Am besten ist es, wenn du die Ausbildung bei dem Jugendverband bzw. dem Träger machst, bei dem du anschließend auch aktiv werden willst. Denn jede Organisation passt die Ausbildung etwas auf die eigenen Schwerpunkte an. Falls es dort keine Juleica-Ausbildung gibt oder du zu dem Termin nicht kannst, kannst du aber auch bei einem anderen Anbieter an der Ausbildung teilnehmen.

Mit der Jugendleitercard können auch Ermäßigungen und Vergünstigungen in Anspruch genommen oder eine kostenlose Mitgliedschaft beim Deutschen Jugendherbergswerk beantragt werden. Neben den bundeseinheitlichen Vergünstigungen gibt es derzeit über 2.700 regionale Vergünstigungen.

 

Wer kann die Juleica bekommen?

An den Erhalt der Juleica sind verschiedene Voraussetzungen geknüpft:

  • aktive, kontinuierliche und in der Regel ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich Jugendarbeit (z.B. bei einem Jugendverband, einer Jugendtreff-Initiative, etc.)
  • Teilnahme an einer entsprechenden Jugendleiterschulung und Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiter/in
  • Mindestalter von 16 Jahren

Wer die Anforderungen erfüllt kann unter www.juleica.de die Juleica online beantragen.

JUGENDBEAUFTRAGTE

Jugendbeauftragte in den Gemeinden sind Ansprechpartner_innen, Gestalter_innen, Verbindungspersonen. Ihre Tätigkeit hat sich in vielen kreisangehörigen Gemeinden sehr bewährt.

Gemeindliche Jugendbeauftragte werden in der Regel aus der Mitte des
Gemeinderats bestimmt. Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtliche Aufgaben
übernehmen und die Anliegen der Kinder und Jugendlichen wie auch der
Kinder- und Jugendarbeit im jeweiligen Gemeindegebiet vertreten,
unterstützen und fördern.

 

Durch die Benennung von Jugendbeauftragten signalisieren die Gemeinden:

 

  • Wir behandeln die Kinder- und Jugendarbeit speziell und nicht nur allgemein, wir nehmen die Jugendarbeit ernst.
  • Bei uns laufen die Fäden zusammen. Es gibt eine/n Ansprechpartner_in und
    eine für die Jugendarbeit der Gemeinde zuständige Person.
  • Durch Jugendbeauftragte erhält Jugendarbeit in der Gemeinde ein Gesicht und wird ansprechbar.

 

Die Kommunale Jugendarbeit bietet Unterstützung und Gespräche vor Ort an und bildet 2x jährlich die Jugendbeauftragten in spezifischen Themen aus. Im Landkreis Amberg-Sulzbach konnten bereits viele Projekte realisiert werden, wie z.B. Jugendbegegnungsplätze, Skateanlagen, Newsletter, Anhebungen von Vereinsförderungen usw.

2020 – 2026:


Ammerthal Knorr Stephan            
Auerbach Kroher Stefan Schwendner Tina        
Birgland Fruth Karin            
Ebermannsdorf Meidinger Julia Haller Franziska        
Edelsfeld Dehling Elisabeth Luber Alexander Luber Reiner Haas Stefan
  Ehras Marco Haas Dominik        
Ensdorf Hernes Klaus             
Etzelwang Söhnlein Lara Steger Maria        
Freihung Lobenhofer Moritz Lederer Thomas Schmidt Oliver    
Freudenberg Drexler Christian            
Gebenbach Kohl Johannes            
Hahnbach Weiß Florian Weiß Jürgen        
Hirschau Losch Andreas Meindl Tobias Mrosek Michael    
Hirschbach Pickelmann Erik            
Hohenburg Braun Susanne            
Illschwang Donhauser Selina            
Kastl Rubenbauer Jürgen Schmeidl Christina        
Königstein Koch Christian  Hisch Christian        
Kümmersbruck Meier Andrea Finsterer Sonja        
Neukirchen Kohl Konrad Siegert Maria        
Poppenricht Grünbauer Lisa            
Poppenricht Haller Silke            
Rieden Haas Philipp            
Schmidmühlen Braun Anna-Lena Weigert Paula        
Schnaittenbach Hottner Thomas Hutzler Daniel        
Sulzbach-Ro. Graf Jessica            
Ursensollen Götz Stefan Hofmann Marina Forster Nina    
Vilseck Ertl Monika Müller Eva-Katharina      
Weigendorf Müller Alexandra Herrmann Vanessa        

VORTEILE FÜR EUCH

Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG)

Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen  Engagement von Jugendleiterinnen und Jugendleitern. Sie bieten mit ihren vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen ein attraktives und sinnvolles Angebot für Kinder und Jugendliche in Bayern. Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagement. Deshalb wurde das frühere Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit überarbeitet und das neue Jugendarbeitfreistellungsgesetz beschlossen, das zum 01. April 2017 in Kraft getreten ist.


Für wen gilt das Freistellungsgesetz?

Es gilt für ehrenamtliche Jugendleiter_innen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Schüler_innen können von ihren Schulleitungen beurlaubt werden, dieses Gesetz findet allerdings keine Anwendung. Das Kultusministerium steht derartigen Beurlaubungen positiv gegenüber, solange keine schwerwiegenden schulischen Gründe dagegensprechen.
Das Gesetz findet auch auf Beamten und in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehende Personen entsprechend Anwendung.


Wofür wird Freistellung gewährt?

Mit der Neufassung des Gesetzes wurden folgende Gründe festgelegt:

für ehrenamtliche Tätigkeit bei Angeboten der Jugendarbeit im Sinne des § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zur Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die der Aus- und Fortbildung für entsprechende Tätigkeiten dienen.

Das bedeutet, dass bspw. für Freizeitmaßnahmen, Jugendbildungsangebote, internationale Jugendarbeit und vieles mehr eine Freistellung möglich ist. Im neuen Gesetz wird darauf verzichtet alle Bereiche der Jugendarbeit einzeln zu benennen.

Nach der neuen gesetzlichen Regelungen können Gremienveranstaltungen nur dann noch als Freistellungsgrund dienen, wenn sie die Vorbereitung von Angeboten von Jugendarbeit umfassen oder Teile der Aus- und Forbildung enthalten.


Für welche Zeiträume wird freistellung gewährt?

Mit der Neufassung ist die Freistellung nicht mehr nur tageweise möglich, sondern auch für kürzere Zeiträume. Insgesamt kann pro Jahr für maximal 12 Veranstaltungen Freistellung gewährt werden.
Pro Jahr kann Freistellung für einen Zeitraum gewährt werden, der dem Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit entspricht.


Wie wird die Freistellung beantragt?

Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem beantragten Zeitraum beim Arbeitgeber eingegangen sein. Den Antrag selbst stellt die Jugendorganisation, für dessen Maßnahme/Angebot der/die Jugendleiter_in zum Einsatz kommt. Der Antrag muss in Textform – also per Post oder auch per E-Mail – an den Arbeitgeber gesendet werden. Für eine anonymisierte statistische Auswertung wird darum gebeten den Antrag in Kopie an den BJR zu senden (per E-Mail an freistellung@bjr.de ). Als Antragsformular kann das Muster des BJR verwendet werden.


Kann der Antrag abgelehnt werden?

Der Antrag gilt als bewilligt, wenn ihn der Arbeitgeber nicht spätestens zwei Wochen vor dem beantragten Zeitraum in Textform ablehnt. Die Ablehnung ist in Textform gegenüber dem Antragsteller, dem Arbeitnehmer und dem BJR zu begründen. Ein Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Es dürfen sowohl aus der Genehmigung als auch einer Ablehnung für den Arbeitnehmer keine Nachteile im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis entstehen. Es wird empfohlen sich vom Arbeitgeber auch bei Genehmigung des Antrags eine Rückmeldung einzuholen, um die Planungssicherheit für den antragstellenden Träger zu erhöhen.

Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und eine Anerkennung für ein langjähriges und intensives Ehrenamt. Inhaber der Juleica können die Ehrenamtskarte beantragen. Bestimmte Institutionen oder Geschäfte haben sich bereit erklärt, den Einsatz der Ehrenamtlichen zu würdigen und unterstützen in Form von Rabatten auf ihre Leistungen oder gezielte Angebote. Nähere Infos zur Ehrenamtskarte, der Beantragung und den Ansprechpartnern im Landkreis Amberg-Sulzbach gibt es auf folgenden Seiten: Ehrenamtskarte Amberg-Sulzbach

Allein in Amberg und Umgebung sind es 168 Akzeptanzstellen!